Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung?
- „Mach ich später…“
- „Ich bin doch verheiratet, meine Frau/Familie entscheidet dann für mich.“
- „Ich möchte nicht, dass jemand anders über mich bestimmt.“
Den meisten Menschen ist nicht bewusst, wer zum Beispiel über medizinische Belange entscheidet, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Und nein, das ist nicht automatisch die Ehefrau / der Ehemann oder die Familie.
Jede Person kann unvermittelt in die Lage kommen, tägliche Geschäfte und Entscheidungen nicht mehr selbst erledigen zu können. Zum Beispiel aufgrund einer langen Reise, eines Unfalls oder einer Krankheit.
Deswegen ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, wer im Fall der Fälle Entscheidungen für die eigene Person treffen darf und wie diese aussehen sollen. Genau dafür sind Vollmachten erforderlich: um die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Stefan Noll, Anwalt für Familien- und Arbeitsrecht, informiert an dem Abend über die Voraussetzungen und Ausgestaltungen allgemeiner Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Nach dem Vortrag ist genug Zeit für Ihre persönlichen Fragen.
Infos in Kürze:
Donnerstag, 9. Februar 19 - 20:30 Uhr
Ort: Eckernförder Str. 63, 24116 Kiel
Referent: Stefan Noll (Anwalt für Familien- und Arbeitsrecht)
Anmeldung: anmeldung@christliche-beratung-kiel.de
Kostenbeitrag: 10 Euro